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Schutzkonzept
für den Sportbetrieb sowie den Aufenthalt auf dem Vereinsgelände gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
- Das Vereinsgelände darf nur unter Beachtung der gültigen Schutzmaßnahmen gemäß der Coronaschutzverordnung NRW betreten werden.
- Zusätzlich erlassene Allgemeinverfügungen der Stadt Essen sind ebenfalls zu beachten.
- Die allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz sind zu beachten.
- Die allgemein gültigen Kontaktbeschränkungen, insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m, gelten für das gesamte Vereinsgelände.
- Sämtliche Räume des Bootshauses mit Ausnahme der Toilettenräume sind gesperrt.
- Jeglicher Sportbetrieb unter Nutzung des Vereinsgeländes ist untersagt.
- Gestattet ist die Nutzung der Steganlage zum Einsetzen von Booten.
Stand: 11.01.2021