für den Sportbetrieb sowie den Aufenthalt auf dem Vereinsgelände gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 18.12.2020.
Vorerst gültig bis einschließlich 10.01.2021
- Das Vereinsgelände darf nur unter Beachtung der gültigen Schutzmaßnahmen gemäß der Coronaschutzverordnung NRW betreten werden.
- Zusätzlich erlassene Allgemeinverfügungen der Stadt Essen sind ebenfalls zu beachten.
- Die allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz sind zu beachten.
- Die allgemein gültigen Kontaktbeschränkungen, insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m, gelten für das gesamte Vereinsgelände.
- Sämtliche Räume des Bootshauses mit Ausnahme der Toilettenräume sind gesperrt.
- Jeglicher Sportbetrieb unter Nutzung des Vereinsgeländes ist untersagt. Die schließt auch die Nutzung der Steganlage ein.
Stand: 18.12.2020